Wir freuen uns sehr Ihnen nach dem Erscheinen der neuen Coronaverordnung eine wichtige Neuerung weitergeben zu können:

Es gibt aktuell keine Besuchszeiten mehr – die Türen sind wieder durchgehend geöffnet.

Bitte nutzen Sie hierzu am Eingang unsere digitale Besucher*innenerfassung. Wie bekannt wird Sie das Gerät durch die Fragen führen. Bei Rückfragen können Sie aber jederzeit eine*n Mitarbeiter*in an der Pforte ansprechen.
Aus der Coronaverordnung geht zusätzlich hervor, dass wir dazu angehalten sind Ihre Schnelltests weiterhin stichprobenartig zu überprüfen. Bitte führen Sie daher Ihre tagesaktuellen Schnelltestnachweise immer mit sich.

Die folgenden Regelungen gelten unverändert:

Besucher*innen müssen während des Aufenthaltes in der Einrichtung eine FFP2 Maske tragen.

Nicht immunisierte Besucher*innen: Ein Schnelltest darf maximal 6h alt sein. Ein PCR Test darf maximal 24h alt sein.
Immunisierte Besucher*innen: Ein Schnelltest darf maximal 24 h alt sein. Ein PCR Test darf maximal 48h alt sein.

Unsere Einrichtung bietet weiterhin am Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr Schnelltestungen in unserer Teststation an.
Sollten Sie Rückfragen haben dürfen Sie uns selbstverständlich gerne ansprechen 🙂