am 16.03.2020 hat die Landesregierung eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) erlassen.
zum Umgang mit Personen, die sich in Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten aufgehalten haben im Hinblick auf den Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen